Fragen und Antworten für potenzielle Pflegeeltern

Informationen für Pflegestellen
Welche Qualifikation sollte ich mitbringen?

Sie sind erfahren im Umgang mit Babys, Kindern oder Jugendlichen, belastbar, geduldig und flexibel, haben ausreichend zeitliche Ressourcen und verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung, z. B. als

  • Erzieherin/ Erzieher
  • Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge
  • Heilpädagogin/ Heilpädagoge
  • Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger
  • Psychologin/ Psychologe
  • Lehrerin/ Lehrer
  • Qualifizierte Tagesmutter/ Qualifizierter Tagesvater
  • Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger für die Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern
  • oder waren bereits langjährig im pädagogischen Bereich oder als professionelle Kinderbetreuung (z. B. als Familienhelferin/ Familienhelfer) tätig.

Welche Aufgaben erfüllt eine Pflegefamilie?

Pflegefamilien geben Pflegekindern einen vorübergehenden „Schutzraum“ und stellen dafür ihren privaten Lebensraum zur Verfügung. Sie schaffen positive Lebensbedingungen und fördern die Entwicklungschancen des Pflegekindes, unterstützen und begleiten im Alltag, fördern und begleiten Kontakte zur Herkunftsfamilie. Die persönlichen Kontakte finden dabei größtenteils in den Umgangsräumen unserer Einrichtung statt. Pflegefamilien unterstützen die FachbetreuerInnen bei der Abklärung von Entwicklungsstand und Bedarfen und betreuen das Pflegekind bis die weitere Perspektive geklärt ist. Sie wirken bei Vorbereitung und Begleitung des Abschlusses der Betreuung mit. Betreuungen enden mit einer Rückführung zur Herkunftsfamilie oder einer Überleitung in eine längerfristig angelegte neue Lebenssituation.

Wie alt sind die betroffenen Kinder? Wie ist deren Situation?

Die Pflegekinder sind Säuglinge vom ersten Lebenstag, Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit. Sie kommen aus krisenhaften Situationen und können deswegen nicht in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Zum Beispiel weil ihre Eltern aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung sie nicht selbst betreuen können oder sie von Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch oder anderen Kindeswohl gefährdenden Situationen betroffen sind.

Wie läuft die Aufnahme eines Kindes im eigenen Haushalt ab?

In der Regel rufen uns Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Jugendämter an, wenn sie für ein Kind/einen Jugendlichen einen Platz in einer Pflegefamilie suchen. Informationen, die wir über das Kind und die Aufnahmehintergründe erfahren, besprechen wir mit unseren Pflegestellen, die für die Aufnahme eines Kindes bereit stehen. Die Aufnahme eines Pflegekindes erfolgt nach Abklärung durch unsere Fachbetreuung und nach gemeinsamer Entscheidung mit unseren Pflegefamilien. Die Aufnahme wird immer durch eine Fachkraft unseres Pflegekinderdienstes begleitet.

Wann ist für mich/unsere Familie die beste Zeit Pflegefamilie zu werden?

Sie möchten „Soziale Arbeit zuhause“ leisten.
Sie denken zum Ende der Erziehungszeit über einen Wiedereinstieg in den Beruf nach oder Ihre Kinder kommen in die Schule und Sie überlegen, ob Sie in eine Festanstellung zurückkehren oder weiterhin möglichst viel Zeit mit Ihrem eigenen Kind verbringen möchten.

Sie wünschen sich eine „Auszeit“ von Ihrer Festanstellung, möchten aber gerne weiterhin pädagogisch tätig sein.

Sie haben neben Ihrer Teilzeittätigkeit zeitliche Ressourcen und denken an eine weitere pädagogische Beschäftigung.

Was wird mir/meiner Familie von Fluchtpunkt geboten?

Wir bieten Ihnen

  • eine familienkompatible und anspruchsvolle Tätigkeit
  • professionelle Begleitung, Beratung und Unterstützung durch unsere Fachbetreuerinnen/ Fachbetreuer (Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen)
  • Notrufdienst: Erreichbarkeit einer Fachbetreuerin/ eines Fachbetreuers rund um die Uhr
  • regelmäßige Gruppen-Supervision und bei Bedarf Einzel-Supervision
  • interne fachspezifische Fortbildung
  • moderierten fachlichen Austausch in regelmäßigen Pflegestellen-Teams
  • Synergieeffekte durch gute Vernetzung
  • angemessene Vergütung auf Basis eines steuerfreien Tagessatzes
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit in wertschätzender Atmosphäre
Wie werde ich Pflegefamilie?

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Sie haben noch Fragen und möchten diese in einem persönlichen Gespräch klären?

Rufen Sie uns an: (089) 890 65 95 23. Wir stehen Ihnen gerne für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung.

Wenn Sie und Ihre Familie nach diesem ersten Gespräch eine Zusammenarbeit mit dem Fluchtpunkt in Betracht ziehen, werden wir Sie bei Ihnen zu Hause und in unserem Büro zu einem oder mehreren Terminen treffen und gemeinsam besprechen, ob eine Tätigkeit beim Fluchtpunkt für Sie in Frage kommt und welche Kinder wir bei Ihnen am besten versorgt und betreut sehen.

Haben wir uns auf eine Zusammenarbeit geeinigt, so stehen einer Belegung nur noch wenige Schritte im Weg. Wir melden Sie und Ihre Familie dann mit ausgewählten Unterlagen beim Stadtjugendamt München an. Das für Sie örtlich zuständige Jugendamt erteilt als hoheitlicher Träger die Genehmigung als Pflegestelle arbeiten zu können. Ist die Überprüfung abgeschlossen und sind Sie auch vom Jugendamt als Pflegestelle anerkannt, so erhalten Sie einen Honorarvertrag mit uns.

Der Aufnahme eines Pflegekindes steht nun nichts mehr im Weg.

Fragen und Antworten für Fachkräfte

Befristete Pflege/Pflegekinderhilfe
Welche Kinder werden in die befristete Pflege aufgenommen?

In der Befristeten Pflege werden Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren aufgenommen, die wegen einer krisenhaften Lebenssituation nicht in ihrem gewohnten Umfeld leben können, die von Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch oder auch anderen Kindeswohl gefährdenden Situationen betroffen sind, deren Eltern aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung ihre Kinder nicht selbst betreuen können.

Ebenso nehmen wir Kinder in Pflegefamilien auf, wenn es um die Versorgung während eines Krankenhausaufenthaltes der Mutter/des Vaters für wenige Tage/Wochen geht und die Rückkehr des Kindes zur Mutter/zum Vater planbar und sicher ist.

Wie wird die befristete Pflege finanziert?

Alle Pflegeformen werden über Tagessätze finanziert, die im Rahmen von Entgeltvereinbarungen vertraglich mit dem Stadtjugendamt München vereinbart sind. Auch bei Kindern und Jugendlichen, deren Sorgeberechtigte einen vorrangigen Leistungsanspruch auf Gewährung von Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB VIII haben, rechnen wir regulär mit dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe ab. Der örtlich zuständige Träger stellt die Rückforderung an die Krankenkassen, wenn diese vorrangig zur Leistung verpflichtet sind.

Wie sind die rechtlichen Grundlagen?

Die erbrachte Hilfeart ist die befristete Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege. Dies umfasst Familienpflegen in Form von Inobhutnahmen, Kurzzeitpflegen, Bereitschaftspflegen sowie zeitlich befristete Vollpflegen, deren im Hilfeplan festgeschriebenes Ziel die Rückkehr ins Herkunftssystem oder die Verselbstständigung innerhalb von drei Jahren ist. Rechtsgrundlagen sind in der Regel die §§ 27 i.V.m. 33, 41 und 42 SGB VIII sowie AGSG Teil 7, Art. 34 bis 40.

Welche Leistungen sind in der befristeten Pflege zu erwarten?

Der Fluchtpunkt verfügt über einen Pool an Pflegestellen, der sich über das gesamte Stadtgebiet München und die umliegenden Landkreise verteilt. Jede Pflegestelle wird durch eine/n Dipl. SozialpädagogIn (im Fluchtpunkt FachbetreuerIn genannt) begleitet. Die FachbetreuerInnen leisten eine umfassende Beratung und Betreuung während und nach einem Pflegeverhältnis. Sie sind für die Zusammenarbeit mit allen am jeweiligen Fall beteiligten Institutionen und die Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern zuständig.
Die angebotenen Leistungen variieren in Abhängigkeit von Pflegeform und Alter des betreuten Kindes. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten interessierte Fachkräfte auf Anfrage.

Wie werden Anfragen und Aufnahmen abgewickelt?

Wir beraten jede/n Anfragende/n unabhängig davon, ob es sich um eine Fachkraft oder Privatperson handelt. Außerhalb der Bürozeiten können Anfragen über unseren Notruf geklärt werden. Bei der Anfrage prüfen wir, ob die von uns angebotenen Hilfeformen geeignet sind. Die Aufnahme in Pflegefamilien erfolgt in der Regel nach Vermittlung durch den örtlich zuständigen Jugendhilfeträger. Sollten die Pflegestellen belegt sein oder aus anderen Gründen nicht in Frage kommen, beraten wir hinsichtlich alternativer Hilfeangebote.

Notschlafstelle – Stationäre Hilfe für junge Volljährige
Wie wird die Notschlafstelle finanziert?

Die stationäre Betreuung in der Notschlafstelle wird über einen Tagessatz, der im Rahmen einer Entgeltvereinbarung mit dem Stadtjugendamt München geregelt ist, finanziert.

Wie sind die rechtlichen Grundlagen?

Die erbrachte Hilfeart ist die befristete Unterbringung in einer teilbetreuten Wohngemeinschaft von jungen Volljährigen im Alter von 18 bis 20 Jahren, beiderlei Geschlechts und jeder Nationalität, die sich in einer akuten Notlage befinden. Rechtsgrundlagen sind die §§ 41 und 34 SGB VIII, sowie § 27 (2) SGB VIII.

Welche Leistungen gibt es in der Notschlafstelle?

Die jungen Volljährigen erhalten in der Notschlafstelle einen Schlafplatz, Essens- und Taschengeld sowie pädagogische Betreuung in Form von Bezugsbetreuung, Einzelgesprächen, Gruppenabenden, Förderung der Handlungsfähigkeit im lebenspraktischen Bereich (z. B. Wohnfähigkeit), Tagesstrukturierung und Motivation zu Besuch von Schule, Ausbildung, Arbeit. Die Betreuer sind über Notruf außerhalb der Betreuungszeiten zu erreichen, leisten Krisenintervention und arbeiten mit dem sozialen Umfeld. Ziel ist die Abklärung des Jugendhilfebedarfs und geeigneter Lebensperspektiven innerhalb von drei Monaten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und die anschließende Überleitung in unterschiedliche Hilfeformen oder die Begleitung in die Selbstständigkeit. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten Sie auf Anfrage.

Wie werden Anfragen und Aufnahmen abgewickelt?

Wir beraten jede/n Anfragende/n unabhängig davon, ob es sich um eine Fachkraft oder Privatperson handelt. Außerhalb der Bürozeiten können Anfragen über unseren Notruf geklärt werden. Bereits bei der Anfrage wird geprüft, ob die von uns angebotene Hilfeform geeignet ist. Die Aufnahme erfolgt nach telefonischer Vereinbarung. Das Notschlafstellenteam berät bei der Klärung von Anspruchsberechtigung und örtlicher Zuständigkeit.

Wohngruppen
Wie wird die Wohngruppe finanziert?

Die stationäre Betreuung in den Wohngruppen wird über einen Tagessatz, der im Rahmen von Entgeltvereinbarungen mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern geregelt ist, finanziert.

Wie sind die rechtlichen Grundlagen der Wohngruppe?

Die erbrachte Hilfeart ist die befristete Unterbringung in einer teilbetreuten Wohngemeinschaft von jungen Volljährigen im Alter von 18 bis 20 Jahren, beiderlei Geschlechts und jeder Nationalität, die sich in einer akuten Notlage befinden. Rechtsgrundlagen sind die §§ 41 und 34 SGB VIII, sowie § 27 (2) SGB VIII.

Welche Leistungen gibt es in der Wohngruppe?

Die jungen Erwachsenen erhalten ein Einzelzimmer in unserer Wohngruppe und werden von BezugsbetreuerInnen entlang ihrer individuellen Bedarfe und der daraus entwickelten und vereinbarten Hilfeplanziele unterstützt und gefördert. Dabei wird die Hilfe für jeden jungen Erwachsenen vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen Betrachtung des Entwicklungsstandes, der biografischen, individuellen Herkunftsbedingungen und ihrer sozialen, somatischen, psychischen und ökonomischen Ressourcen und Problemlagen individuell angepasst. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten Sie auf Anfrage.

Wie werden Anfragen und Aufnahmen abgewickelt?

Wir beraten jede/n Anfragende/n unabhängig davon, ob es sich um eine Fachkraft oder Privatperson handelt. Bereits bei der Anfrage wird geprüft, ob die von uns angebotene Hilfeform geeignet ist. Vor der Aufnahme des jungen Erwachsenen werden in einem oder ggf. mehreren Gesprächen die Motivation und die persönliche Eignung des jungen Menschen zur Inanspruchnahme dieser Hilfe zur Verselbstständigung sowie persönliche Wünsche und Ziele für die Betreuung thematisiert. Die Entscheidung über die Aufnahme des jungen Erwachsenen erfolgt im Team der pädagogischen MitarbeiterInnen. Das Aufnahmeverfahren wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft des Fluchtpunktes durchgeführt.

Ambulante Nachbetreuung
Wie wird die ambulante Nachbetreuung finanziert?

Die Abrechnung ambulanter Nachbetreuung erfolgt über Fachleistungsstunden. Die Sätze sind im Rahmenvertrag nach § 78 SGB VIII geregelt.

Wie sind die rechtlichen Grundlagen bei ambulanter Nachbetreuung?

Die Nachbetreuung kann durch Vermittlung der zuständigen Fachkraft vom örtlich zuständigen Jugendhilfeträger eingesetzt werden. Gesetzliche Grundlage der Nachbetreuung ist § 27 II SGB VIII.

Welche Leistungen sind bei ambulanter Nachbetreuung enthalten?

Die Nachbetreuung orientiert sich an den jeweiligen Entwicklungs-, Versorgungs- und Beratungsbedürfnissen. Zu Beginn einer Nachbetreuung findet eine Auftragsklärung gemeinsam mit den betroffenen jungen Menschen und/oder dessen Herkunftseltern statt. Die Nachbetreuung wird von der bereits während der befristeten Pflege zuständigen Fachbetreuung oder auch den Pflegeeltern geleistet. Junge Volljährige werden von ihren Bezugsbetreuern nachbetreut. Zu Beginn der Hilfe wird mit dem jungen Menschen und/oder deren Herkunftseltern ein Arbeitskontrakt geschlossen, in dem das Ziel der Nachbetreuung konkret formuliert wird. In der Nachbetreuung wird systemisch unter Berücksichtigung der gesamten Familiensituation gearbeitet. Die zukunftsbezogene und ressourcenorientierte Beratung steht dabei im Vordergrund. Gegebenenfalls werden in Abstimmung mit den Leistungsträgern weiterführende Maßnahmen vom Fluchtpunkt vorgeschlagen oder angeboten.

Wie sieht es mit Umfang und Dauer einer ambulanten Nachbetreuung aus?

Der Umfang und die zeitliche Dauer der Nachbetreuung werden mit der federführenden Fachkraft in Hinblick auf die Zielsetzung im Hilfeplan festgelegt. Die Nachbetreuung wird bezüglich Dauer und Umfang nach der Auftragsklärung (vorläufig) befristet. Bei Zielerreichung wird die Nachbetreuung abgeschlossen.

Fragen und Antworten für Betroffene

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
Wie bekomme ich Hilfe?

Wenn Du nicht weißt wo Du schlafen kannst, Unterstützung, Schutz oder Hilfe brauchst und noch keine 18 Jahre alt bist, kannst Du Dich an uns wenden. Wir können Dir sagen, was zu tun ist und welche Möglichkeiten Du hast. Du kannst uns gerne anrufen oder eine E-Mail senden.

Wie werde ich aufgenommen?

Die Aufnahme erfolgt nach telefonischer Vereinbarung. Über die Aufnahme entscheiden wir in Abstimmung mit dem für dich zuständigen Jugendamt und der Pflegefamilie. Solltest Du bei uns aufgenommen werden, lebst Du die nächsten Tage und Wochen in einer Pflegefamilie.

Gibt es Regeln?

Das Leben in einer Familie erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Regelungen, die das Zusammenleben erleichtern. Darüber hinaus gelten für uns die gesetzlichen Regelungen wie z.B. das Jugendschutzgesetz.

Wer unterstützt mich?

Der Fluchtpunkt und Deine Pflegefamilie unterstützen und beraten Dich bei der Klärung Deiner Probleme, helfen aber auch bei allen anderen praktischen und persönlichen Schwierigkeiten und stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Du offen mit uns umgehst, aktiv mitarbeitest und Deinen Teil dazu beiträgst.

Und dann?

Mit unserer Unterstützung solltest Du bald wissen, wie es für Dich weitergeht, wo Du zukünftig wohnen wirst und wer Dich dabei unterstützen wird.

Junge Volljährige von 18 bis 20 Jahre
Abgehauen, rausgeflogen, obdachlos? Keinen Plan, wie es weitergehen soll?

Notschlafstelle (Tel: 089-81886923)

Wenn DU daran etwas verändern willst, schon 18 aber noch nicht 21 Jahre alt bist, bekommst Du bei uns in der Notschlafstelle einen Schlafplatz mit der notwendigen Unterstützung, um Deine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Wir haben drei Zimmer mit je zwei Schlafplätzen, zwei Bäder und eine Gemeinschaftsküche eingerichtet. Es stehen eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Essensgeld und Taschengeld werden jeweils zu den Gruppenabenden an Dich ausbezahlt. Wir unterstützen und beraten Dich bei der Klärung Deiner Probleme, helfen aber auch bei allen anderen praktischen und persönlichen Schwierigkeiten und stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Du offen mit uns umgehst, aktiv mitarbeitest und Deinen Teil dazu beiträgst. Mit unserer Unterstützung solltest Du bald wissen, wie es für Dich weitergeht, wo Du zukünftig wohnen wirst und wer Dich dabei unterstützen wird. Die Aufnahme erfolgt nach telefonischer Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass Du Dich in einer akuten Notlage befindest.

Du brauchst Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit?

Wohngruppe (Tel: 089-81886923)

Wenn Du 18 aber noch nicht 21 Jahre alt bist, in Schule, Ausbildung oder Arbeit eingebunden bist und auf Deinem Weg in die Selbstständigkeit begleitet und beraten werden möchtest, bist Du in unserer 4er-Wohngruppe an der richtigen Stelle. Unsere SozialpädagogInnen unterstützen und begleiten Dich bei der Bewältigung aller Anforderungen, die Dir auf Deinem Weg in ein selbstbestimmtes und unabhängiges Lebens begegnen. Ruf uns an, wir informieren Dich über unsere Wohngruppen und den Weg dorthin.

Eltern
Kann mir geholfen werden?

Befinden Sie sich momentan in einer krisenhaften Lebenssituation und wissen nicht, wie Sie in nächster Zeit für Ihr Kind sorgen sollen, beispielsweise aufgrund von Erkrankung, Krankenhausaufenthalt oder Abwesenheit? Ist Ihr Kind von Gewalt, Vernächlässigung oder anderen Kindeswohl gefährdenden Situationen betroffen? Fühlen Sie sich momentan mit der Erziehung Ihres Kindes überfordert? Ist Ihr Kind zwischen 0 und 17 Jahre alt? Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir können Ihnen helfen und Ihnen sagen, was zu tun ist und welche Möglichkeiten Sie haben. Sie können uns gerne anrufen oder eine E-Mail senden.

Wer unterstützt mich?

Die MitarbeiterInnen des Fluchtpunkts unterstützten Sie und Ihr Kind – in Zusammenarbeit mit den für Sie zuständigen MitarbeiterInnen der Sozialbürgerhäuser oder des Stadtjugendamtes – bei der Abklärung von Unterstützungs- und Hilfebedarfen sowie der Entwicklung von Perspektiven.

Was ist das Ziel?

Mit unserer Unterstützung sollten Sie bald wissen, wie es für Sie und Ihr Kind weitergeht, wo Ihr Kind zukünftig wohnen wird und wer Ihre Familie dabei unterstützen wird.

Kontakt – Minderjährige
Sandort Pflegekinderdienst, Umgangs-Café und Verwaltung:

Fluchtpunkt –
Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V.
Engelhardstraße 6
81369 München

Telefon: 089 / 890 65 95-0
Fax: 089 / 890 65 95-90
E-Mail: info(at)fluchtpunkt.de

Servicenummer außerhalb der Bürozeiten:

(für Pflegestellen, Klient*innen und dringliche Platzanfragen):    0171 / 380 32 79

 

Bürozeiten Verwaltung:
Montag – Donnerstag:
09.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr

Freitags:
09.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 14.00 Uhr

Kontakt – junge Volljährige


Notschlafstelle und Wohngruppen (18 bis 20 Jahre)

Tel.: 089 / 81 88 69 23
Fax: 089 / 81 88 69 25
E-Mail: notschlafstelle(at)fluchtpunkt.de

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