Wie können wir dir helfen?
Abgehauen? Rausgeflogen? Keinen Plan wie es weitergehen soll?
Wir helfen dir weiter: Fluchtpunkt bietet dir Schutz, einen Schlafplatz und individuelle Unterstützung.
Abgehauen? Rausgeflogen? Keinen Plan wie es weitergehen soll?
Wir helfen dir weiter: Fluchtpunkt bietet dir Schutz, einen Schlafplatz und individuelle Unterstützung.
Wenn Familien die Betreuung und Versorgung der eignen Kinder aufgrund einer akuten Krise nicht mehr gewährleisten können, nehmen die Vollzeitpflegestellen des Fluchtpunktes Säuglinge, Kinder und Jugendliche auf. Oberstes Ziel ist dabei stets der Schutz der Kinder vor Gefährdungen!
Während der Betreuungszeit klären wir den Jugendhilfebedarf ab. Für Fluchtpunkt hat die Prüfung einer möglichen Rückkehr der Kinder in die eigene Familie dabei Priorität.
Die Betreuungszeit ist auf sechs Monate angelegt, um Pflegekind und Pflegeeltern den Abschied voneinander nicht unnötig zu erschweren.
Handelt es sich bei den Pflegekindern um Säuglinge und Kinder bis Schuleintritt sprechen wir von Bereitschaftspflege, bei der Betreuung von Schulkindern und Jugendlichen bis 17 Jahren von Kurzzeitpflege zur Abklärung.
In manchen Fällen kann ein Kind nicht unmittelbar nach erfolgter Abklärung des Hilfebedarfes zurück in die eigene Familie. Oftmals benötigen Eltern Zeit, um ihre Lebensbedingungen zu verändern. Erst wenn die Krise bewältigt und das Zuhause positiv gestaltet ist, kann die Herkunftsfamilie ihre Kinder wieder selbst betreuen.
In dieser Zeit und als mögliche Anschlussmaßnahme an eine Bereitschaftspflege/Kurzzeitpflege zur Abklärung bietet Fluchtpunkt eine befristete Pflegeform an. Grundvoraussetzung ist eine hohe Bereitschaft der Eltern zu Veränderung und Kooperation sowie eine positive Prognose der beteiligten Fachdienste.
Jugendliche ab 15 Jahren, deren Verbleib in der eigenen Familie oder deren Rückkehr nach Hause ausgeschlossen ist, finden in einer Pflegefamilie ein Zuhause auf Zeit.
Zusammen mit den Pflegeeltern unterstützen wir die Jugendlichen auf dem Weg in ein selbstständiges Leben. Wir begleiten sie beim Verselbstständigungsprozess bis zum 18. Geburtstag und bei Bedarf auch darüber hinaus.
Wenn eine Betreuung in der Pflegestelle endet, bieten wir Nachbetreuung in Form von ambulanter Hilfe an.
Die Nachbetreuung kann sich dabei – je nach Alter des jungen Menschen und dessen Bedarfslage – an den jungen Menschen allein oder dessen Eltern richten. Umfang und Dauer der Nachbetreuung werden im Hilfeplan vereinbart.
Jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 20 Jahren bieten wir in akuten Krisensituationen teilbetreute Schlafstellen an. Aktuell stehen sechs Plätze zur Verfügung.
Junge Frauen und Männer, die von Obdachlosigkeit bedroht oder anderen Gefährdungen ausgesetzt sind, finden bei Fluchtpunkt neben einer Wohnmöglichkeit eine sozialpädagogisch qualifizierte Betreuung und Beratung.
Gemeinsam klären wir den Jugendhilfebedarf und begleiten die Jugendlichen in weiterführende Hilfeformen oder in die Selbstständigkeit.
Anschlussmaßnahme: Ambulante Nachbetreuung
Wenn eine Betreuung in der Notschlafstelle endet, bieten wir Nachbetreuung in Form von ambulanter Hilfe an.
Die Nachbetreuung kann sich dabei – je nach Alter des jungen Menschen und dessen Bedarfslage – an den jungen Menschen allein oder dessen Eltern richten. Umfang und Dauer der Nachbetreuung werden im Hilfeplan vereinbart.
Junge Erwachsene ab 18 Jahren, deren Jugendhilfebedarf bereits abgeklärt ist und die für einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten bis zu ca. 1 ½ Jahren Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit benötigen, nehmen wir nach Möglichkeit in unsere Wohngruppen auf.
Unser Fachpersonal begleitet die Jugendlichen bis sie in eine stabile Lebensperspektive übergeleitet werden können. Alle wichtigen und die in dieser Lebensphase anstehenden Übergänge, wie z.B. das Übernehmen von Eigenverantwortlichkeit oder eine selbstständige Sicherung des Lebensunterhaltes, werden gemeinsam und erfolgreich bewältigt.
Aber auch junge Erwachsene, die neben Bedarfen an sozialer Integration auch Bedarfe bei der Nachholung von Entwicklungsprozessen haben, da die Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung noch nicht altersgemäß vollzogen ist, finden hier einen neuen Wohnraum und Unterstützung.
Fluchtpunkt betreut aktuell eine WG in München-Feldmoching und eine WG in München-Allach.
Anschlussmaßnahme: Ambulante Nachbetreuung
Wenn eine Betreuung in der Wohngruppe endet, bieten wir Nachbetreuung in Form von ambulanter Hilfe an.
Die Nachbetreuung kann sich dabei – je nach Alter des jungen Menschen und dessen Bedarfslage – an den jungen Menschen allein oder dessen Eltern richten. Umfang und Dauer der Nachbetreuung werden im Hilfeplan vereinbart.
Kinder haben ein Recht darauf ihre Eltern und andere wichtige Bezugspersonen zu sehen. Gibt es Bedenken, Ängste oder Unstimmigkeiten über die Besuchskontakte, können diese begleitet werden. In unserem „Umgangs-Café“ können Kinder ihren umgangsberechtigten Elternteil oder andere wichtige Bezugspersonen in einer entspannten Atmosphäre treffen. Es stehen kindgerechte Räume zur Verfügung, sodass mehrere Familien gleichzeitig am Umgangs-Café teilnehmen können.
Fachkräfte unterstützen bei der Organisation, Durchführung und Gestaltung der Umgangskontakte. Die Übergaben werden bei Bedarf intensiv begleitet, wobei die Elternteile nicht aufeinander treffen.
Wer?
Der Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V. bietet im Rahmen des „Umgangs-Café“ Kindern, ihren Eltern und anderen Bezugspersonen die Begleitung von Umgängen an, sofern:
Kontakt:
Tel.: (089) 890 65 95 0
E-Mail: umgangscafe@fluchtpunkt.de
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