Für potenzielle Pflegeeltern
Welche Qualifikation sollte ich mitbringen?
Sie sind erfahren im Umgang mit Babys, Kindern oder Jugendlichen, belastbar, geduldig und flexibel, haben ausreichend zeitliche Ressourcen und verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung, z. B. als
- Erzieherin/Erzieher
- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
- Heilpädagogin/Heilpädagoge
- Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Psychologin/Psychologe
- Lehrerin/Lehrer
- Qualifizierte Tagesmutter/Qualifizierter Tagesvater
- Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger für die Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern
-
oder waren bereits langjährig im pädagogischen Bereich oder als professionelle Kinderbetreuung (z. B. als Familienhelferin/Familienhelfer) tätig.
Welche Aufgaben erfüllt eine Pflegefamilie?
Pflegefamilien geben Pflegekindern einen vorübergehenden „Schutzraum“ und stellen dafür ihren privaten Lebensraum zur Verfügung. Sie schaffen positive Lebensbedingungen und fördern die Entwicklungschancen des Pflegekindes, unterstützen und begleiten im Alltag, fördern und begleiten Kontakte zur Herkunftsfamilie. Die persönlichen Kontakte finden dabei größtenteils in den Umgangsräumen unserer Einrichtung statt. Pflegefamilien unterstützen die FachbetreuerInnen bei der Abklärung von Entwicklungsstand und Bedarfen und betreuen das Pflegekind bis die weitere Perspektive geklärt ist. Sie wirken bei Vorbereitung und Begleitung des Abschlusses der Betreuung mit. Betreuungen enden mit einer Rückführung zur Herkunftsfamilie oder einer Überleitung in eine längerfristig angelegte neue Lebenssituation.
Wie alt sind die betroffenen Kinder? Wie ist ihre Situation?
Die Pflegekinder sind Säuglinge vom ersten Lebenstag, Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit. Sie kommen aus krisenhaften Situationen und können deswegen nicht in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Zum Beispiel weil ihre Eltern aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung sie nicht selbst betreuen können oder sie von Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch oder anderen Kindeswohl gefährdenden Situationen betroffen sind.
Wie läuft die Aufnahme des Kindes im eigenen Haushalt ab?
In der Regel rufen uns Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Jugendämter an, wenn sie für ein Kind/einen Jugendlichen einen Platz in einer Pflegefamilie suchen. Informationen, die wir über das Kind und die Aufnahmehintergründe erfahren, besprechen wir mit unseren Pflegestellen, die für die Aufnahme eines Kindes bereit stehen. Die Aufnahme eines Pflegekindes erfolgt nach Abklärung durch unsere Fachbetreuung und nach gemeinsamer Entscheidung mit unseren Pflegefamilien. Die Aufnahme wird immer durch eine Fachkraft unseres Pflegekinderdienstes begleitet.
Wann ist für mich/unsere Familie die beste Zeit Pflegefamilie zu werden?
- Wenn Sie „Soziale Arbeit zuhause“ leisten möchten.
- Wenn Sie zum Ende der Erziehungszeit über einen Wiedereinstieg in den Beruf nachdenken oder Ihre Kinder in die Schule kommen und Sie überlegen, ob Sie in eine Festanstellung zurückkehren oder weiterhin möglichst viel Zeit mit Ihrem eigenen Kind verbringen möchten.
- Wenn Sie sich eine „Auszeit“ von Ihrer Festanstellung wünschen, aber gerne weiterhin pädagogisch tätig sein möchten.
- Wenn Sie neben Ihrer Teilzeittätigkeit zeitliche Ressourcen haben und an eine weitere pädagogische Beschäftigung denken.
Was wird mir/meiner Familie von Fluchtpunkt geboten?
Wir bieten Ihnen
- eine familienkompatible und anspruchsvolle Tätigkeit
- professionelle Begleitung, Beratung und Unterstützung durch unsere Fachbetreuerinnen/Fachbetreuer (Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen)
- für nicht aufschiebbare Angelegenheiten, ist eine Fachbetreuerin auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar
- regelmäßige Gruppen-Supervision und bei Bedarf Einzel-Supervision
- interne fachspezifische Fortbildung
- moderierten fachlichen Austausch in regelmäßigen Pflegestellen-Teams
- Synergieeffekte durch gute Vernetzung
- angemessene Vergütung auf Basis eines steuerfreien Tagessatzes
- partnerschaftliche Zusammenarbeit in wertschätzender Atmosphäre
Wie werde ich Pflegefamilie?
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Sie haben noch Fragen und möchten diese in einem persönlichen Gespräch klären?
Rufen Sie uns an: (089) 890 65 95 23. Wir stehen Ihnen gerne für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung.
Wenn Sie und Ihre Familie nach diesem ersten Gespräch eine Zusammenarbeit mit dem Fluchtpunkt in Betracht ziehen, werden wir Sie bei Ihnen zu Hause und in unserem Büro zu einem oder mehreren Terminen treffen und gemeinsam besprechen, ob eine Tätigkeit beim Fluchtpunkt für Sie in Frage kommt und welche Kinder wir bei Ihnen am besten versorgt und betreut sehen.
Haben wir uns auf eine Zusammenarbeit geeinigt, so stehen einer Belegung nur noch wenige Schritte im Weg. Wir melden Sie und Ihre Familie dann mit ausgewählten Unterlagen beim Stadtjugendamt München an. Das für Sie örtlich zuständige Jugendamt erteilt als hoheitlicher Träger die Genehmigung als Pflegestelle arbeiten zu können. Ist die Überprüfung abgeschlossen und sind Sie auch vom Jugendamt als Pflegestelle anerkannt, so erhalten Sie einen Honorarvertrag mit uns.
Der Aufnahme eines Pflegekindes steht nun nichts mehr im Weg.
Für Fachkräfte
Pflegekinderdienst
Welche Kinder werden in die befristete Pflege aufgenommen?
In der Befristeten Pflege werden Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren aufgenommen, die wegen einer krisenhaften Lebenssituation nicht in ihrem gewohnten Umfeld leben können, die von Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch oder auch anderen Kindeswohl gefährdenden Situationen betroffen sind, deren Eltern aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung ihre Kinder nicht selbst betreuen können.
Ebenso nehmen wir Kinder in Pflegefamilien auf, wenn es um die Versorgung während eines Krankenhausaufenthaltes der Mutter/des Vaters für wenige Tage/Wochen geht und die Rückkehr des Kindes zur Mutter/zum Vater planbar und sicher ist.
Wie wird die befristete Pflege finanziert?
Alle Pflegeformen werden über Tagessätze finanziert, die im Rahmen von Entgeltvereinbarungen vertraglich mit dem Stadtjugendamt München vereinbart sind. Auch bei Kindern und Jugendlichen, deren Sorgeberechtigte einen vorrangigen Leistungsanspruch auf Gewährung von Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB VIII haben, rechnen wir regulär mit dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe ab. Der örtlich zuständige Träger stellt die Rückforderung an die Krankenkassen, wenn diese vorrangig zur Leistung verpflichtet sind.
Wie sind die rechtlichen Grundlagen?
Die erbrachte Hilfeart ist die befristete Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege. Dies umfasst Familienpflegen in Form von Inobhutnahmen, Kurzzeitpflegen, Bereitschaftspflegen sowie zeitlich befristete Vollpflegen, deren im Hilfeplan festgeschriebenes Ziel die Rückkehr ins Herkunftssystem oder die Verselbstständigung innerhalb von drei Jahren ist. Rechtsgrundlagen sind in der Regel die §§ 27 i.V.m. 33, 41 und 42 SGB VIII sowie AGSG Teil 7, Art. 34 bis 40.
Welche Leistungen sind in der befristeten Pflege zu erwarten?
Der Fluchtpunkt verfügt über einen Pool an Pflegestellen, der sich über das gesamte Stadtgebiet München und die umliegenden Landkreise verteilt. Jede Pflegestelle wird durch eine/n Dipl. SozialpädagogIn (im Fluchtpunkt FachbetreuerIn genannt) begleitet. Die FachbetreuerInnen leisten eine umfassende Beratung und Betreuung während und nach einem Pflegeverhältnis. Sie sind für die Zusammenarbeit mit allen am jeweiligen Fall beteiligten Institutionen und die Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern zuständig.
Die angebotenen Leistungen variieren in Abhängigkeit von Pflegeform und Alter des betreuten Kindes. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten interessierte Fachkräfte auf Anfrage.
Wie werden Anfragen und Aufnahmen abgewickelt?
Wir beraten jede/n Anfragende/n unabhängig davon, ob es sich um eine Fachkraft oder Privatperson handelt. Außerhalb der Bürozeiten können Anfragen über unseren Notruf geklärt werden. Bei der Anfrage prüfen wir, ob die von uns angebotenen Hilfeformen geeignet sind. Die Aufnahme in Pflegefamilien erfolgt in der Regel nach Vermittlung durch den örtlich zuständigen Jugendhilfeträger. Sollten die Pflegestellen belegt sein oder aus anderen Gründen nicht in Frage kommen, beraten wir hinsichtlich alternativer Hilfeangebote.
Notschlafstelle
Wie wird die Notschlafstelle finanziert?
Die stationäre Betreuung in der Notschlafstelle wird über einen Tagessatz, der im Rahmen einer Entgeltvereinbarung mit dem Stadtjugendamt München geregelt ist, finanziert.
Wie sind die rechtlichen Grundlagen?
Die erbrachte Hilfeart ist die befristete Unterbringung in einer teilbetreuten Wohngemeinschaft von jungen Volljährigen im Alter von 18 bis 20 Jahren, beiderlei Geschlechts und jeder Nationalität, die sich in einer akuten Notlage befinden. Rechtsgrundlagen sind die §§ 41 und 34 SGB VIII, sowie § 27 (2) SGB VIII.
Welche Leistungen gibt es in der Notschlafstelle?
Die jungen Volljährigen erhalten in der Notschlafstelle einen Schlafplatz, Essens- und Taschengeld sowie pädagogische Betreuung in Form von Bezugsbetreuung, Einzelgesprächen, Gruppenabenden, Förderung der Handlungsfähigkeit im lebenspraktischen Bereich (z. B. Wohnfähigkeit), Tagesstrukturierung und Motivation zu Besuch von Schule, Ausbildung, Arbeit. Die Betreuer sind über Notruf außerhalb der Betreuungszeiten zu erreichen, leisten Krisenintervention und arbeiten mit dem sozialen Umfeld. Ziel ist die Abklärung des Jugendhilfebedarfs und geeigneter Lebensperspektiven innerhalb von drei Monaten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und die anschließende Überleitung in unterschiedliche Hilfeformen oder die Begleitung in die Selbstständigkeit. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten Sie auf Anfrage.
Wie werden Anfragen und Aufnahmen abgewickelt?
Wir beraten jede/n Anfragende/n unabhängig davon, ob es sich um eine Fachkraft oder Privatperson handelt. Außerhalb der Bürozeiten können Anfragen über unseren Notruf geklärt werden. Bereits bei der Anfrage wird geprüft, ob die von uns angebotene Hilfeform geeignet ist. Die Aufnahme erfolgt nach telefonischer Vereinbarung. Das Notschlafstellenteam berät bei der Klärung von Anspruchsberechtigung und örtlicher Zuständigkeit.
Wohngruppe
Wie wird die Wohngruppe finanziert?
Die stationäre Betreuung in den Wohngruppen wird über einen Tagessatz, der im Rahmen von Entgeltvereinbarungen mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern geregelt ist, finanziert.
Wie sind die rechtlichen Grundlagen der Wohngruppe?
Die erbrachte Hilfeart ist die befristete Unterbringung in einer teilbetreuten Wohngemeinschaft von jungen Volljährigen im Alter von 18 bis 20 Jahren, beiderlei Geschlechts und jeder Nationalität, die sich in einer akuten Notlage befinden. Rechtsgrundlagen sind die §§ 41 und 34 SGB VIII, sowie § 27 (2) SGB VIII.
Welche Leistungen gibt es in der Wohngruppe?
Die jungen Erwachsenen erhalten ein Einzelzimmer in unserer Wohngruppe und werden von BezugsbetreuerInnen entlang ihrer individuellen Bedarfe und der daraus entwickelten und vereinbarten Hilfeplanziele unterstützt und gefördert. Dabei wird die Hilfe für jeden jungen Erwachsenen vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen Betrachtung des Entwicklungsstandes, der biografischen, individuellen Herkunftsbedingungen und ihrer sozialen, somatischen, psychischen und ökonomischen Ressourcen und Problemlagen individuell angepasst. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten Sie auf Anfrage.
Wie werden Anfragen und Aufnahmen abgewickelt?
Wir beraten jede/n Anfragende/n unabhängig davon, ob es sich um eine Fachkraft oder Privatperson handelt. Bereits bei der Anfrage wird geprüft, ob die von uns angebotene Hilfeform geeignet ist. Vor der Aufnahme des jungen Erwachsenen werden in einem oder ggf. mehreren Gesprächen die Motivation und die persönliche Eignung des jungen Menschen zur Inanspruchnahme dieser Hilfe zur Verselbstständigung sowie persönliche Wünsche und Ziele für die Betreuung thematisiert. Die Entscheidung über die Aufnahme des jungen Erwachsenen erfolgt im Team der pädagogischen MitarbeiterInnen. Das Aufnahmeverfahren wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft des Fluchtpunktes durchgeführt.
Umgangs-Café
Welche Familien können ins Umgangs-Café kommen?
Das Umgangs-Café ist ein Angebot für Münchner Familien in konflikthaften Trennungs- und Scheidungssituationen und bietet Kindern, ihren Eltern und anderen Bezugspersonen die Begleitung von Umgängen an. Dabei soll die Anbahnung, Wiederherstellung oder der Erhalt des Kontakts gewährleisten werden. Das Umgangs-Café soll ein Ort der Begegnung sein, der Kindern und ihren umgangs-berechtigten Elternteilen einen geschützten, kindgerechten Rahmen bietet. In angenehmer Atmosphäre wird flankierende Begleitung zur Verfügung gestellt, sofern
- keine intensive Beratung notwendig ist
- die Besuchskontakte nicht in den privaten Räumen der umgangsberechtigten Person stattfinden können
- die Übergabesituationen begleitet werden müssen
- Ängste/Bedenken von Kindern, Eltern oder anderen Bezugspersonen hinsichtlich einer selbstständigen Umgangsregelung vorhanden sind
Da die begleiteten Umgänge ohne zusätzliches Beratungsangebot stattfinden, können nur Familien aufgenommen werden, bei denen die umgangsberechtigte Person und der betreuende Elternteil mit dem begleiteten Umgang einverstanden sind. Alle beteiligten Personen müssen ausreichend deutsch verstehen und sprechen. Hochstrittige Familiensysteme können nicht betreut werden.
Wie wird das Umgangs-Café finanziert?
Das Umgangs-Café wird vorrangig durch die LH München finanziert. Von den Eltern/Bezugspersonen ist ein Eigenanteil von 5,- Euro pro Umgang zu leisten. Besonders bedürftige Personen können hiervon befreit werden.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
18, Abs. 3 sowie §§1626 und 1684 BGB
Welche Leistungen sind im Umgangs-Café zu erwarten?
Im Umgangs-Café können Eltern, die nicht mit ihren Kindern zusammen leben, in entspannter Atmosphäre unkompliziert Zeit mit ihren Kindern verbringen, spielen, toben, essen und miteinander reden. Wir bereiten hierzu alle Beteiligten in Erstgesprächen auf die Umgangssituationen vor, begleiten die Übergaben des Kindes bei Bedarf intensiv und stehen währen der Umgangszeit mit Rat und Tat zur Seite. In unseren Räumen stehen ausreichend Kinderspielsachen, Bücher, Gesellschaftsspiele und Geschicklichkeitsspiele für alle Altersklassen zur Verfügung. Auf Anfrage erstatten wir Bericht an das Familiengericht und/oder die Bezirkssozialarbeit, im Rahmen des Datenschutzes und nach entsprechender Schweigepflichtsentbindung.
Wann ist das Umhangs-Café geöffnet?
Das Umgangs-Café ist jeden Mittwochnachmittag sowie jeden ersten und dritten Samstag des Monats am Vormittag geöffnet. Familien erhalten einen individuellen Termin im Rahmen der Öffnungszeiten. Ein telefonische Kontaktaufnahme vorab sowie die Teilnahme aller Umgangsbeteiligter an Erstgesprächen ist obligatorisch.
Wie werden Anfragen abgewickelt?
Die Begleitung der Umgänge in Form des „Umgangs-Café“ kann durch das Familiengericht angeordnet sein, die Bezirkssozialarbeiter*innen vermittelt werden oder unabhängig davon von Eltern erwünscht sein und Betroffenen können sich direkt an das Umgangs-Café wenden. Nach telefonischer Vereinbarung erfolgt ein Erstgespräch mit jedem Elternteil, bzw. den Bezugspersonen innerhalb von wenigen Tagen. Start der begleiteten Umgänge nach Vereinbarung.
Für Betroffene
Du bist unter 21 Jahre alt, deine aktuelle Lebenssituation belastet dich stark und du suchst Unterstützung durch die Jugendhilfe?
Sie sind Eltern und haben Fragen zur Erziehung und dem familiären Zusammenleben?
Eine direkte Vermittlung und Hilfe können wir in diesen Fällen leider nicht anbieten. Diese erfolgt immer über das Sozialbürgerhaus des Stadtteils, entsprechend der Wohnadresse. Dort wird die passende Unterstützung vermittelt.
Alle Sozialbürgerhäuser sind über das Servicetelefon des Sozialreferats unter der Telefonnummer +49 89 233 96833 erreichbar.
In akuten und dringlichen Krisenfällen, außerhalb der Öffnungszeiten der Sozialbürgerhäuser, wenden Sie sich bitte an jede Polizeidienststelle.
Wenn Sie als getrennte Eltern nach Unterstützung bei der Gestaltung der Kindesumgänge suchen oder diesbezüglich vom Familiengericht oder Ihrer zuständigen Bezirkssozialarbeit an das Umgangs-Café verwiesen wurden, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie an +49 89 89065950.
Gut erreichbar
Kontakt für Minderjährige
Standort Pflegekinderdienst,
Umgangs-Café und Verwaltung:
Fluchtpunkt – Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V.
Engelhardstraße 6
81369 München
Telefon: 089 / 890 65 95-0
Fax: 089 / 890 65 95-90
E-Mail: info(at)fluchtpunkt.de
Bürozeiten Verwaltung:
Montag – Donnerstag:
09.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 14.00 Uhr
Kontakt junge Volljährige
Notschlafstelle und Wohngruppe
(18 bis 20 Jahre)
Tel.: 089 / 81 88 69 23
Fax: 089 / 81 88 69 25
E-Mail: notschlafstelle(at)fluchtpunkt.de